Foto- & Filmaufnahmen

Das Gesamtareal Schloss Allstedt wird von der Kulturstiftung Sachsen-Anhalt entwickelt. Diese ist entsprechend bei Foto- und Filmaufnahmen im Vorfeld um Erlaubnis zu bitten. Bereiche, die von der Vorburg (durch die Cafe- & Speisehallen-Gesellschaft UG) genutzt werden, sind entsprechend gesondert zu handhaben. Auf Antrag erlaubt Ihnen der Besitzer gerne, hier Fotos zu machen. Die Genehmigung ist vorab bei der Vorburg zu beantragen. Hierfür ist – je nach Umfang, Zeitdauer und Verwendungszweck – ein Nutzungsentgelt zu entrichten.

Die meisten Anfragen kommen anlässlich des Themas Heiraten –  Schloss Allstedt gilt als schöne Hochzeitslokation der Region. Die Schloßkapelle lädt zur Trauung ein, die barocke Kulisse der Vorburg oder der idyllische historische Torturm bieten stimmungsvolle Hintergründe für Ihre schönsten Hochzeitsfotos.

Aufnahmen zu privaten Zwecken 

Wir freuen uns, wenn Sie Ihre privaten Fotoaufnahmen, die unter Einhaltung der hier genannten Bestimmungen entstanden sind, auf Ihren privaten (d. h. ohne gewerblichen Hintergrund betriebenen) Social-Media-Seiten, gerne auch unter dem Hashtag #dievorburg teilen. Die Vorburg wird dadurch in die Welt getragen, das begrüssen wir sehr, ob als Erinnerungfoto oder als Burgen- & Schlösserfreund/in. Bitte beachten Sie, dass die Einstellung von Fotoaufnahmen auf Plattformen wie Fotolia, Stock-Websites etc. untersagt ist. 

Am häufigsten wird nach den Bedingungen für Hochzeitsfotos gefragt. Private Erinnerungsfotos – auch Hochzeitsfotos – sind immer und genehmigungsfrei dort möglich, wo kein generelles Fotoverbot besteht. Private Hochzeitsshootings von professionellen, gewerblich tätigen Fotografen fallen unter den folgenden Punkt.

Drohnenaufnahmen (Multikopter o.ä.) über und von der Vorburg und das Vorfahren mit dem Brautauto auf das Gelände der Vorburg sind nicht gestattet. Das Gesamtareal Schloss Allstedt wird von der Kulturstiftung Sachsen-Anhalt entwickelt. In Fragen das Areal betreffend, wenden Sie sich bitte direkt an Kulturstiftung Sachsen-Anhalt.


Fotos zu gewerblichen Zwecken, insbesondere Hochzeitsfotos

Sie machen ein paar private Fotos während einer Hochzeit auf dem Gelände der Vorburg? Kein Problem. Jegliche Veröffentlichung von privaten Erinnerungsfotos ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Nutzung der Fotos durch das Brautpaar in den sozialen Netzwerken wird aber als privat betrachtet und ist erlaubt. 

Wenn ein Fotograf Fotos auf seiner Internetseite veröffentlichen oder als Werbemittel einsetzen möchten, kann er dies formlos unter Vorlage der Aufnahmen per E-Mail unter post@dievorburg.de beantragen. Diese Nutzung ist kostenpflichtig.

Der Erhalt und die Sanierung der Anlage kostet Geld, die Vorburg wird privatwirtschaftlich betrieben, daher können wir nichts verschenken. Wollen wir auch nicht, denn wer hat es schon gerne, wenn ungefragt der Vorgarten geknipst wird oder von einer Drohne überflogen wird? Spass beiseite, wer mag es, wenn mit seinem Besitz Geld verdient wird, was ein professioneller Fotograf nunmal als seine Berufsaufgabe sieht. Sie werden sicherlich verstehen, Besitz verpflichtet, es zu schützen und entsprechend auch im Sinne unserer Gäste zu bewahren ist daher das Ziel. Und als professioneller Fotograf kennt man Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte; und vor allem weiß man, wie man damit umgeht.

Sie möchten professionelle Fotos erstellen oder erstellen lassen? Auch kein Problem, wenn wir im Vorfeld sprechen. Die Zustimmung zu Fotoaufnahmen erfolgt im Rahmen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung über ein angemessenes Nutzungsentgelt. Die Höhe des Nutzungsentgelts richtet sich u. a. nach der Prominenz des gewählten Motivs, der Höhe des technischen und personellen Aufwands, dem ggf. entstehenden Einnahmeausfällen und dem Verwendungszweck der Aufnahmen. Schreiben Sie uns unter post@dievorburg.de mit Ihren Vorstellungen.

“Nur kurz ein paar Aufnahmen nach der Trauung machen?” Hierfür haben wir den Schnappschusstarif, der gleich hier im Shop erworben werden kann. Bitte zeigen Sie die Rechnung entsprechend auf dem Gelände den Besitzern als Beleg der Genehmigung.

Alle anderen Formen und Arten der Aufnahmen bitte wie oben anfragen. Das Gesamtareal Schloss Allstedt wird durch die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt entwickelt. Bitte wenden Sie sich in allen generellen Fragen zur Fotogenehmigung in Sachen Schloss Allstedt an die Kulturstiftung. Alle Fotogenehmigungen unterliegen den entsprechenden AGB’s und Haftungsfragen, wie nachfolgend aufgeführt:

Bei Foto- und/oder Videoaufnahmen sind die Regelungen zum Denkmalschutz stets einzuhalten. Der Fotograf und/oder der für die Foto- und Videoaufnahmen Verantwortliche haftet für alle Personen- und Sachschäden, die der Vorburg im Zusammenhang mit den Aufnahmearbeiten entstehen. Dies gilt nicht, wenn der Schaden von Bediensteten oder Erfüllungsgehilfen der Vorburg herbeigeführt wurde, es sei denn den Fotografen trifft ein Mitverschulden. Ggf. hat er eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

Grundsätzlich bedürfen Luftaufnahmen (mit Drohnen o.ä.), die über dem Grundbesitz der Vorburg angefertigt werden, der vorherigen Genehmigung. Mit der Zeit schwindet die Freude über viele Luftaufnahmen, wenn unsere Gäste sich beobachtet fühlen, Sicherheit der Gäste, aber auch Erhalt der denkmalgeschützten Anlage sind ebenfalls nicht zu unterschätzen.

Hinweis: Der Vorburg müssen Belegaufnahmen des entstandenen Fotomaterials zur Verfügung gestellt werden, die diese für interne Zwecke (z. B. eigene Publikationen bzw. Social Media Kanäle) entgeltfrei nutzen kann. Sofern Personen (wie Hochzeitspaare) dargestellt werden, ist eine Model Release, also deren Freigabe zur Veröffentlichung beizufügen.

Ach, noch eins. Die Nutzung in Kalendern, Bildbänden, kurz: jedwede Publikation mit Bildern der Vorburg bedürfen der vorherigen Genehmigung. Das ist für Profis selbstverständlich.

Diese Rechtstexte haben wir uns nicht ausgesucht, sie sind üblich und leider notwendig, sowohl bei privaten, als auch staatlichen Denkmalbesitzern. Schauen Sie mal…

Schlösser Bayern

Schlösser Sachsen

Burg Eltz (eines der berühmtesten Motive in Sachen Burg und ebenfalls in Familienbesitz)

Fotoblog rights managed – mit Artikel zum Thema

Wikipedia weiss auch was dazu